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   BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R   

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BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R (https://dejure.org/2006,2039)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R (https://dejure.org/2006,2039)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R (https://dejure.org/2006,2039)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der Vertriebenenbehörde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • openjur.de

    Fremdrentenrecht; Vertriebeneneigenschaft; Überprüfung der Feststellung der Vertriebenenbehörde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von in Rumänien zurückgelegten Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG); Feststellung der Vertriebeneneigenschaft; Ableitung des Vertriebenenstatus

  • fh-sozialversicherung.de

    Der Rentenversicherungsträger entscheidet nunmehr über den Vertriebenenstatus

  • Judicialis

    BVFG § 1 Abs 2 Nr 3; ; BVFG § ... 1 Abs 3; ; BVFG § 15 F: 1992-12-21; ; BVFG F. 03.09.1971 § 15 Abs 5 S 1; ; BVFG F. 21.12.1992 § 100 Abs 1; ; BVFG F. 21.12.1992 § 100 Abs 2 S 3; ; KfbG Art 1 Nr 15; ; KfbG Art 1 Nr 40; ; FRG § 1 Buchst a; ; FRG § 15 Abs 1; ; SGB X § 31 S 1; ; GG Art 19 Abs 4

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Vertriebeneneigenschaft im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 93
  • NZS 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Hat der Rentenversicherungsträger die Feststellung von Versicherungszeiten abgelehnt, weil die Vertriebenenbehörde auf sein Ersuchen gemäß § 100 Abs. 2 S 3 BVFG in der seit dem 1.1.1993 geltenden Fassung die Vertriebeneneigenschaft des Betroffenen verneint hat, ist die Feststellung der Vertriebenenbehörde im sozialgerichtlichen Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (Abgrenzung zu BSG vom 23.6.1999 - B 5 RJ 44/98 R = SozR 3-5050 § 1 Nr. 4).

    Soweit der für die damalige Entscheidung unerhebliche Hinweis des Senats im Urteil vom 23. Juni 1999 (B 5 RJ 44/98 R - SozR 3-5050 § 1 Nr. 4 S 10), auf den auch das LSG Bezug nimmt, einen anderen Schluss nahe legt, hält der Senat ihn nicht aufrecht.

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R

    Rechtsänderungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes für

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Die Anerkennung der Klägerin als Ehefrau eines Spätaussiedlers genügt diesen Anforderungen nicht, wie das LSG zutreffend entschieden hat (vgl BSG vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R - Juris).

    Ursprünglich kam es für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 Buchst a Alt 1 FRG allein darauf an, ob der Betreffende einen Vertriebenenausweis vorweisen konnte, denn die Entscheidung über dessen Erteilung war nach § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG aF vorgreiflich für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen (BSG vom 12. März 1981 - 11 RA 30/80 - insoweit in SozR 1500 § 164 Nr. 18 nicht abgedruckt; BSG vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R - zur entsprechenden Frage für den Spätaussiedlerstatus nach neuem Recht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1999 - 22 A 3999/98

    Verwaltungsakt; Feststellung der Vertriebeneneigenschaft; Feststellung;

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Damit entfällt jegliche unmittelbare Rechtsbeziehung des Betroffenen zur Vertriebenenbehörde; die Feststellung erfolgt vielmehr auf Ersuchen der Leistungsbehörde als verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung ausschließlich dieser gegenüber und stellt mangels unmittelbarer Rechtswirkung im Verhältnis zum Bürger keinen Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X dar (so auch OVG Nordrhein-Westfalen DVBl 1999, 1221; vgl auch BVerwGE 34, 65, 68; BVerwG NJW 1986, 2205, 2206).

    Diese hat das Gesetz indes in Abs. 2 Satz 1 und 2 normiert (OVG Nordrhein-Westfalen DVBl 1999, 1221 f mwN).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    19 Abs. 4 GG garantiert ua einen effektiven Rechtschutz, dh eine tatsächlich wirksame Kontrolle (stRspr zB BVerfGE 37, 150, 153; 60, 253, 296 f; 84, 34, 49).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    19 Abs. 4 GG garantiert ua einen effektiven Rechtschutz, dh eine tatsächlich wirksame Kontrolle (stRspr zB BVerfGE 37, 150, 153; 60, 253, 296 f; 84, 34, 49).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    19 Abs. 4 GG garantiert ua einen effektiven Rechtschutz, dh eine tatsächlich wirksame Kontrolle (stRspr zB BVerfGE 37, 150, 153; 60, 253, 296 f; 84, 34, 49).
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Insoweit kommt es insbesondere darauf an, ob die Eheleute im Juni 1990 Rumänien iS des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG "verlassen" haben; eine Rückkehr - wie hier im Juli 1990 - führt regelmäßig nicht dazu, dass der durch die Einreise gegebenenfalls begründete Vertriebenenstatus wieder verloren geht (vgl BVerwGE 9, 5 = Buchholz 427.4 § 1 WAG Nr. 13; BVerwG Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 S 9 mwN; so auch BSGE 80, 186, 191 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1 S 7).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Zudem wird das LSG das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der für die Feststellung nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG zuständigen unteren Eingliederungsbehörde (Eingliederungsgesetz Baden-Württemberg vom 14. Dezember 1995, GBl 853, hier: § 2 Abs. 2 Nr. 3) beiladen müssen (vgl BVerwGE 67, 173 = Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 2 = NJW 1984, 72 mwN).
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Insoweit kommt es insbesondere darauf an, ob die Eheleute im Juni 1990 Rumänien iS des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG "verlassen" haben; eine Rückkehr - wie hier im Juli 1990 - führt regelmäßig nicht dazu, dass der durch die Einreise gegebenenfalls begründete Vertriebenenstatus wieder verloren geht (vgl BVerwGE 9, 5 = Buchholz 427.4 § 1 WAG Nr. 13; BVerwG Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 S 9 mwN; so auch BSGE 80, 186, 191 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1 S 7).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R

    Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R
    Der Anspruch der Klägerin auf teilweise Rücknahme des Bescheides vom 27. Juni 2000 richtet sich nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB X. Die Vorschrift bestimmt, dass im Übrigen, dh soweit die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 SGB X nicht vorliegen (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 23 mwN), ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen ist.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen -

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 30/80

    Revisionsverfahren - Verfahrensmangel

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 R 5794/06

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Vertriebener - Übernahmegenehmigung - Aufgabe

    Die Anerkennung als Ehemann einer Spätaussiedlerin genügt diesen Anforderungen nicht (BSG, Urteil vom 23. Juni 1999, B 5 RJ 44/98 R, SozR 3-5050 § 1 Nr. 4; Urteil vom 21. März 2006, B 5 RJ 54/04, SozR 4-7140 § 100 Nr. 1).

    Die Anerkennung als Ehemann einer Spätaussiedlerin genügt diesen Anforderungen nicht (BSG, Urteil vom 23. Juni 1999, B 5 RJ 44/98 R, SozR 3-5050 § 1 Nr. 4; Urteil vom 21. März 2006, B 5 RJ 54/04, SozR 4-7140 § 100 Nr. 1).

    Ob Z. über sonstige Bescheinigungen wie z.B. Übernahmegenehmigung oder Registrierschein verfügte, ist unerheblich, da diese Dokumente den Nachweis der Anerkennung als Vertriebene nicht erbringen (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O.; ebenso BVerwG, Urteil vom 19. April 1994, 9 C 20/93, BVerwGE 95, 311).

    So hat auch das BSG in dem Fall, der dem Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., zugrunde lag, eine Prüfung für notwendig gehalten, ob der Ehegatte der dortigen Klägerin Rumänien im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG verlassen hat, obwohl dieser - wie hier der Z. - über eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG verfügte.

    Abzugrenzen ist dies von der nach Aufgabe des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet erfolgten Rückkehr in dieses, welche regelmäßig nicht dazu führt, dass der durch die Einreise gegebenenfalls begründete Status wieder verloren geht (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - Vertriebenenstatus - Prüfung durch

    Den früher allein möglichen und für die Sozialgerichte verbindlichen Nachweis der Vertriebeneneigenschaft durch einen Vertriebenenausweis nach § 15 BVFG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung (sog. Ausweisverfahren) hat der Gesetzgeber zum 01.01.1993 durch eine verwaltungsinterne Rückfrage der Leistungsbehörde bei der Vertriebenenbehörde ersetzt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21.03.2006, B 5 RJ 54/04 R in SozR 4-7140 § 100 Nr. 1, auch zum hier in Ermangelung eines solchen Ausweises nicht einschlägigen Übergangsrecht).

    Die Entscheidung über die Vertriebeneneigenschaft ist damit nach neuem Recht unselbständiger Teil des Verwaltungsverfahrens der Beklagten (Urteil des BSG vom 21.03.2006, a.a.O.).

    Vielmehr haben die Sozialgerichte, jedenfalls bei negativen Entscheidungen der Vertriebenenbehörde, die Vertriebeneneigenschaft materiell-rechtlich zu prüfen (BSG vom 21.03.2006, a.a.O.; offen gelassen im Urteil vom 17.10.2006 für eine positive Statusfeststellung).

    Denn die diese Bescheinigung ausstellende Behörde (jetzt das Bundesverwaltungsamt als Funktionsnachfolger, vgl. § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des BVFG vom 06.07.2009, BGBl. I, 1694) wäre im Rahmen des Verfahrens nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG selbst nicht gehindert, trotz einer solchen Bescheinigung die Aussiedlereigenschaft i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG festzustellen (BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2009 - L 3 R 220/08

    Rentenversicherung

    Danach wird der bis zum 31.12.1992 bestehende Rechtszustand, also die Erteilung eines Vertriebenenausweises durch die Vertriebenenbehörde und gegebenenfalls deren "Erstreitung" durch die Verwaltungsgerichte, übergangsweise für diejenigen Personen aufrecht erhalten, die den Vertriebenenausweis vor dem 01.01.1993 bzw. - bei Aussiedlern, die ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des BVFG nach dem 02.10.1990 und vor dem 01.01.1993 begründet haben - bis zum 31.12.1993 beantragt hatten, ohne dass über diesen Antrag bislang eine Entscheidung getroffen wurde (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R -).

    Die Klägerin kann insoweit auch keine Rechte aus dem zunächst anders lautenden Schreiben der Beigeladenen an die Beklagte vom 21.03.2005 herleiten; denn das - die Vertriebeneneigenschaft der Klägerin als Ehefrau eines Umsiedler gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG iVm § 1 Abs. 3 BVFG feststellende - Schreiben vom 21.03.2005 stellt keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 S.1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI - dar (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R -).

    Ein solches Schreiben entfaltet gegenüber dem Bürger - hier der Klägerin - keine unmittelbare Außenwirkung, sondern erfolgt auf Ersuchen der Leistungsbehörde - hier der Beklagten - als verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung ausschließlich dieser gegenüber (BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R -).

    Der Senat war im Hinblick auf den nach Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtsschutz gehalten, die Vertriebeneneigenschaft der Klägerin unabhängig von den diesbezüglichen Feststellungen der Beigeladenen zu prüfen und gegebenenfalls abweichend von diesen zu bejahen (BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3329/16
    Indem sich § 1a FRG nur auf anerkannte Vertriebene und Spätaussiedler bezieht, wird der Ehegatte eines Spätaussiedlers, der nicht selbst Spätaussiedler ist, nicht mehr erfasst (BSG, Urteil vom 20. Juli 2011 - B 13 R 41/10 R - juris Rdnr. 33; Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R - BSGE 96, 93 - juris Rdnr. 14, Urteil vom 5. Oktober 2005 - B 5 RJ 57/03 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R - juris Rdnr. 19; Urteil vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R - juris Rdnr. 15).

    Er ist nicht im Besitz eines Vertriebenenausweises nach § 15 BVFG a.F. Der kraft Gesetzes eintretende Vertriebenenstatus konnte nach der alten Rechtslage ausschließlich durch feststellenden Verwaltungsakt bestätigt werden, indem die Vertriebenenbehörde einen Vertriebenenausweis im Sinne des § 15 BVFG in der bis einschließlich 31. Dezember 1992 geltenden Fassung vom 3. September 1971 (BGBl. I, 1565) erteilte (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O. Rdnrn. 16 f.; Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 KR R - juris Rdnr. 14).

    Die Entscheidung über die Anerkennung als Vertriebener ist nach neuem Recht ein unselbständiger Teil des Verfahrens bei der Leistungsbehörde (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O. Rdnrn. 18 ff.).

    Im sozialgerichtlichen Verfahren ist die Vertriebeneneigenschaft materiell-rechtlich zu prüfen und zwar ohne Bindung an die vom Landratsamt B.-H. am 21. Mai 1996 ausgestellte Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG n.F. (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O. Rdnr. 23).

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 11 B 10.1202

    Fehlende Angabe der ladungsfähigen Anschrift von im Ausland wohnenden, anwaltlich

    Diese Stichtagsregelungen und die Bestimmung des § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG, wonach die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an Vertriebene zuständige Behörde erforderlichenfalls durch Rückfrage bei der "Vertriebenenbehörde" (nunmehr: beim Bundesverwaltungsamt) klärt, ob der die Vergünstigung Begehrende Vertriebener ist, schließen sowohl die Antragsbefugnis des Betroffenen als auch die Befugnis der "Vertriebenenbehörde" aus, über die Vertriebeneneigenschaft einer Person ihr gegenüber durch feststellenden Statusbescheid zu befinden (BSG vom 21.3.2006 Az. B 5 RJ 54/04 R RdNr. 18).

    Dazu gehört, sofern es hierauf entscheidungserheblich ankommt, auch, ob die Klägerinnen überhaupt Vertriebene (bzw. Abkömmlinge einer Vertriebenen) sind, und ob diese Rechtsstellung, falls sie ihnen zusteht, Auswirkungen dergestalt zeitigt, dass ihnen deswegen ein (Dauer-) Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht oder ein der öffentlichen Verwaltung ausländerrechtlich eingeräumtes Ermessen in bestimmtem Sinne ausgeübt werden muss (vgl. zu dem u. a. aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebot, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, in dem über einen behaupteten, aus dem Vertriebenenstatus hergeleiteten Anspruch des Rechtsschutzsuchenden zu befinden ist, dessen Vertriebeneneigenschaft selbst dann gerichtlich nachzuprüfen, wenn diese Eigenschaft in einem gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG durchgeführten verwaltungsinternen Verfahren durch die für den Vollzug dieser Bestimmung zuständige Behörde verneint wurde, BSG vom 21.3.2006, a.a.O., RdNr. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2021 - L 13 R 1669/20
    Die Entscheidung über die Anerkennung als Vertriebener ist nach neuem Recht ein unselbständiger Teil des Verfahrens bei der Leistungsbehörde (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R - juris, m.w.N.).

    Zwar kann aus einer möglichen Bindung der Beklagten an die Feststellung der Beigeladenen nicht auf deren Verbindlichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren geschlossen werden, so dass das Gericht die Voraussetzungen der Vertriebeneneigenschaft materiell-rechtlich zu prüfen hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R - juris).

    Abzugrenzen ist dies von der nach Aufgabe des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet erfolgten Rückkehr in dieses, welche regelmäßig nicht dazu führt, dass der durch die Einreise gegebenenfalls begründete Status wieder verloren geht (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O.).

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R

    Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft

    Es bedarf keiner Erörterung, ob bzw welche Möglichkeiten einem Rentenversicherungsträger gegeben sind, wenn er die in der Bescheinigung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG nF zu Gunsten des Versicherten getroffene Statusfeststellung für unzutreffend hält, und inwiefern die Sozialgerichte die Entscheidung der Vertriebenenbehörde in einem solchen Fall zu überprüfen haben (zum Rechtsschutz des Betroffenen gegen eine ihm ungünstige Statusentscheidung vgl Senatsurteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - L 3 R 137/12

    Fremdrentenrecht - Vertriebener - Anerkennung von Beitragszeiten in Rumänien -

    Diese Feststellung der Beigeladenen kann nur im sozialgerichtlichen Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R -, juris).

    Die Entscheidung über die Anerkennung als Vertriebener ist nach der ab dem 1. Januar 1993 geltenden Rechtslage ein unselbstständiger Teil des Verfahrens bei der Leistungsbehörde (BSG, Urteil vom 31. März 2006 - B 5 RJ 54/04 R, juris Rn 18).

    Das Gesetz bietet dafür, dass diese Rechtswirkung beabsichtigt sein sollte, keinerlei Anhaltspunkte; sie wäre auch nicht mit Artikel 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O. Rn 21).

  • BSG, 08.08.2019 - B 5 R 282/18 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen

    Dass das BSG diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 21.3.2006 ausdrücklich bestätigt hat (BSGE 96, 93 = SozR 4-7140 § 100 Nr. 1, RdNr 14) , wird ebenfalls nicht thematisiert.

    Der Kläger zitiert zunächst den Satz aus einem Urteil des BSG vom 21.3.2006 (B 5 RJ 54/04 R - BSGE 96, 93 = SozR 4-7140 § 100 Nr. 1, RdNr 23) : "Das LSG wird nunmehr die Vertriebeneneigenschaft der Klägerin materiell-rechtlich zu prüfen haben." Dies ist bereits kein abstrakter Rechtssatz, sondern eine Aussage zum konkreten Einzelfall.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 429/17
    Diese Feststellung der Beigeladenen kann nur im sozialgerichtlichen Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R -, juris).

    Die Entscheidung über die Anerkennung als Vertriebener ist nach der ab dem 01.01.1993 geltenden Rechtslage ein unselbstständiger Teil des Verfahrens bei der Leistungsbehörde (BSG, Urteil vom 31.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R, juris Rn 18).

    Das Gesetz bietet dafür, dass diese Rechtswirkung beabsichtigt sein sollte, keinerlei Anhaltspunkte; sie wäre auch nicht mit Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) zu vereinbaren (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O. Rn 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - L 3 R 641/17

    Überprüfungsverfahren zum Vormerkungsbescheid - Erlass eines vorbehaltlosen

  • BSG, 09.04.2009 - B 13 R 571/08 B
  • BSG, 21.02.2014 - B 13 R 412/13 B
  • BVerwG, 28.03.2012 - 5 B 57.11

    Zuzug von Angehörigen Vertriebener; Anspruch auf Aufnahme außerhalb des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 193/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 202/11
  • LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10

    Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod;

  • LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 457/10

    Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz sind nicht mehr festzustellen,

  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 13/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 R 3305/16

    Ersatzzeit nach § 250 Abs 1 Nr 6 SGB 6 - Sowjetzonenflüchtling - besondere

  • BSG, 26.07.2011 - B 13 R 133/11 B
  • VG München, 27.05.2008 - M 4 K 06.2085

    Eine Klage gegen den Träger der Ausgleichsverwaltung auf die Feststellung, dass

  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 286/04

    Spätaussiedlerbescheinigung, Abkömmling, Höherstufung, Zuwanderungsgesetz,

  • BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 125/12 B
  • BSG, 09.12.2011 - B 13 R 377/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 10 R 1924/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2011 - L 2 R 505/11
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